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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Bedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen, sowohl laufenden wie auch künftigen Geschäftsverbindungen, und zwar auch dann, wenn beim Zustandekommen künftiger Lieferungsverträge eine ausdrückliche Bezugnahme nicht erfolgt. Anderweitige Vereinbarungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Bestellers, sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer vorherigen Zustimmung in Textform.

2. Angebote und Produktspezifikationen

a) Unsere Angebote sind freibleibend. Der Lieferungsvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Änderungen oder Ergänzungen des Liefervertrages bedürfen der Schriftform.

b) Unsere Angebote beziehen sich auf die in den Anfrageunterlagen geforderten Spezifikationen. Für alle nicht durch die Anfrageunterlagen spezifizierten Anforderungen gelten die branchenüblichen Toleranzen (DIN Mittel). Benachrichtigungen bei Änderungen der Spezifikationen oder des Produktionsprozesses erfolgen entsprechend den mit den Kunden getroffenen Vereinbarungen oder wenn eine Beschaffenheitsgarantie betroffen ist.

c) Wir sind nicht verpflichtet, An -und/oder- Vorgaben des Bestellers auf Ihre Richtigkeit und/oder rechtliche Konformität zu prüfen. Der Besteller übernimmt für seine Angaben ausschließlich die Verantwortung, insbesondere auch die Haftung für eine etwaige Verletzung gewerblicher Schutzrechte

d) Sofern zwischen Datum der Angebotsabgabe und der Bestellung mehr als 30 Tage liegen, sind wir, sofern sich preisbestimmende Faktoren unvorhersehbar verändert haben (insbesondere Kosten für Rohmaterial, Arbeit, Betriebsmittel o.ä.)  berechtigt, die Preise nach vorheriger Information des Bestellers angemessen zu erhöhen.

3. Unterlagen

Hinsichtlich aller von uns dem Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen behalten wir uns Eigentums-, Urheber- und sonstige Schutzrechte vor. Ohne vorherige, schriftliche Zustimmung durch uns dürfen diese Unterlagen nicht zu  vertragsfremden Zwecken benutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind uns die Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.

4. Preise- und Zahlungsbedingungen

a) Unsere Preise gelten ab Werk zzgl. Fracht/Porto, Verpackung, Versicherung (auf Wunsch des Bestellers) und jeweils gültiger, gesetzlicher Mehrwertsteuer.

b) Einwegverpackungen berechnen wir zum Selbstkostenpreis; eine Rücknahme ist ausgeschlossen.

c) Sofern zwischen Datum der Auftragsbestätigung und Lieferdatum mehr als 4 Monate liegen, sind wir, sofern sich preisbestimmende Faktoren unvorhersehbar verändert haben (insbesondere Kosten für Rohmaterial, Arbeit, Betriebsmittel o.ä.)  berechtigt, die Preise nach vorheriger Information des Bestellers angemessen zu erhöhen.

d) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Zahlungen 14 Tage nach Rechnungserhalt fällig. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber; die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller.

5. Lieferung und Lieferzeit

a) Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer schriftlichen Annahmeerklärung oder Auftragsbestätigung zu laufen, jedoch nicht, bevor der Besteller alle erforderlichen Voraussetzungen geschaffen und etwaige fällige Zahlungen erbracht hat.

b) Wird der Vertrag mit dem Besteller geändert oder ergänzt oder kommt der Besteller seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich die Fristen angemessen.

c) Fristen und Termine sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden. Höhere Gewalt und sonstige, außergewöhnliche Umstände (insbesondere Arbeitskampf und hoheitliche Maßnahmen) befreien uns entweder für die Dauer ihrer Auswirkungen oder, soweit dies zur dauernden Unmöglichkeit der Leistung führt, insgesamt von der Lieferung- /Leistungspflicht. Eine etwaig vereinbarte Vertragsstrafe gilt unter Umständen als nicht verwirkt.

6. Gefahrübergang/Teillieferung

a) Lieferungen erfolgen ab Werk auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Wahl der Versandart erfolgt mangels Vorgaben durch den Besteller nach unserem billigen Ermessen.

b) Die Gefahr geht spätestens auf den Besteller über, sobald die Ware unser Werk verlässt, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder eine frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Bei Annahmeverzug des Bestellers geht die Gefahr bei  Versandbereitschaft über, und zwar auch dann, wenn Annahmeverzug erst nach Versandbereitschaft eintritt.

c) Teillieferungen sind möglich.

7. Eigentumsvorbehalt

a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der uns zustehenden Forderungen aus dem Liefervertrag unser Eigentum (Vorbehaltsware). Dies gilt auch hinsichtlich künftig entstehender oder bedingter Forderungen aus im Rahmen der Geschäftsverbindung gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträge. Bei Laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung unserer Forderungen aus einem Kontokorrentverhältnis.

b) Der Besteller darf die gelieferten Waren weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung oder Beschlagnahmungen oder ähnlichem durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich hierüber schriftlich zu informieren und den Dritten auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Besteller trägt die Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung der gelieferten Waren von uns aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht vom Dritten  eingezogen werden können.

c) Der Besteller ist berechtigt, die gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern. Bei Be- oder Verarbeitung der uns gelieferten Waren durch den Besteller erlangen wir an dem Endprodukt Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Waren zum Wert des Endprodukts. Bei Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs werden die Forderungen des Bestellers gegen den Dritten aus der Weiterveräußerung im Voraus von uns abgetreten. Die Abtretung der Forderung beschränkt sich der Höhe nach auf unsere Forderung aus dem Lieferungsvertrag, bei laufender Geschäftsverbindung auf die Höhe unserer Forderung aus der laufenden Geschäftsverbindung. Dasselbe gilt bei Be- oder Verarbeitung der von uns gelieferten Waren durch den Besteller, wobei der Teil der Forderungen als abgetreten gilt, der dem Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zum Wert des Endprodukts entspricht. Auf Verlangen hat der Besteller die Schuldner und die angetretenen Forderungen mitzuteilen sowie dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.

d) Der Besteller ist für uns zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung ermächtigt, solange die Forderungsabtretung gegenüber dem Schuldner noch nicht angezeigt ist oder die Ermächtigung von uns nicht widerrufen wurde. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren vom Besteller herauszuverlangen, unbeschadet des Anspruches auf Erfüllung des Vertrages.

e) Die Befugnis des Bestellers, die gelieferten Waren zu verarbeiten oder zu veräußern kann von uns im Falle nachhaltigen Zahlungsverzuges sowie bei Verletzung vorstehender Verpflichtungen widerrufen werden. Im Falle des Widerrufes ist dem Besteller auch die Beund Verarbeitung der Vorbehaltsware und deren Verbindung oder Vermischung mit anderen Waren untersagt. Der Besteller ist nach Widerruf auf unser Verlangen verpflichtet, Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und aus bereits erfolgter Veräußerung entstandenen Forderungen zu erteilen. Auf unser Verlangen hin hat er die Abnehmer von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die Einzeihung erforderlicher Unterlagen zu überlassen. Ferner sind wir im Falle des Widerrufs berechtigt, die Vorbehaltsware zur Befriedigung unserer Ansprüche zu verwerten, sobald wir vom Vertrag zurückgetreten sind oder die Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen statt oder neben
der Leistung eingetreten sind. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt hierbei aber nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.

f) Übersteigt der realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um 10 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet.

8. Gewährleistung

a) Der Besteller ist verpflichtet, auch bei Teillieferungen, unverzüglich nach Ablieferung der Ware diese mit kaufmännischer Sorgfalt auf Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit hin zu untersuchen. Erkennbare Mängel und Fehlmengen sind innerhalb von 8 Werktagen nach Empfang der Ware, versteckte Mängel nach deren Entdeckung unverzüglich uns gegenüber schriftlich zu rügen. Geschieht dies nicht, gilt die Lieferung als vertragsgemäße Erfüllung.

b) Mängel, die an von uns gelieferten Produkten innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang und unter Einhaltung obiger Fristen angezeigt werden, bessern wir nach eigener Wahl nach oder liefern kostenlos Ersatz, wozu wir auch nach  wiederholter, erfolgloser Nachbesserung berechtigt sind.

c) Kann der Mangel innerhalb angemessener Frist nicht behoben werden, hat der Besteller das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu fordern.

d) Für Mängel, die vor Einbau oder Weiterverarbeitung vom Besteller mit zumutbarem Aufwand hätten festgestellt werden können, entfallen sämtliche Ansprüche aus Sachmängelhaftung, sobald da Produkt verarbeitet oder eingebaut ist.

f) Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstandenen sind:Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und ungeeigneter Austauschwerkstoffe. Wir haften auch nicht für etwaiges, vom Besteller zur Verfügung gestelltes, mangelhaftes Material. Dasselbe gilt auch für den Fall, dass die Mängel durch vom Besteller gelieferte, fehlende oder unvollständige technische Unterlagen, Einzelteile oder Rohstoffe entstanden sind, sofern dies nicht auf Verschulden unsererseits zurückgeführt werden kann.

g) Die Haftung für Sachmängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ist ebenfalls ausgeschlossen.

9. Haftungsbeschränkung

a) Für Schäden und Folgeschäden haften wir nur bei eigenem Vorsatz oder groben Verschulden oder schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Vorsatz und groben Verschulden leitender Angestellter oder einfacher  Erfüllungsgehilfen. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bzw. Haftung für einfache Erfüllungsgehilfen ist die Haftung aber auf die Höhe des typischen und unvorhersehbaren Schadens begrenzt. Im Übrigen ist unsere Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe des vereinbarten Kaufpreises begrenzt.

b) Stellt der Besteller seinerseits Material zur Produktion von ihm Bestellter Produkte bei, so ist dieses bei uns nur gegen Diebstahl versichert. Eine Haftung für Abhandenkommen oder Verschlechterung besteht nur bei Vorsatz oder grober  Fahrlässigkeit.

c) Beratungen des Bestellers, insbesondere über die Verwendung des Liefergegenstandes, sind für uns nur dann verbindlich, wenn er sie schriftlich erteilt oder bestätigt hat.

d) Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast unberührt.

10. Datenschutzerklärung

Die ProMetall GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Interessenten, Kunden und Auftraggeber grundsätzlich zum Zwecke der Angebots- und Auftragsabwicklung sowie für eigene Werbezwecke. Eine Übermittlung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.Den Newsletter mit aktuellen Informationen der ProMetall GmbH können Sie per Email erhalten. Sie können jederzeit über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten eine Auskunft erhalten und der Verarbeitung und Nutzung lhrer Daten für Zwecke der Werbung widersprechen.Die vorstehenden Rechte können Sie beim Datenschutzbeauftragten der ProMetall GmbH schriftlich geltend machen. Im Übrigen verweisen wir auf unsere veröffentlichten aktuellen Datenschutzbestimmungen (www.prometall –gmbh.de/datenschutz.html).

11. Haftung des Bestellers

Der Besteller hat dafür einzustehen, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen nicht in Schutzrechte Dritter eingreifen. Wir sind dem Besteller gegenüber nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch Abwicklung von Aufträgen aufgrund der vom Besteller eingesandten Ausführungszeichnungen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Sollten wir dennoch insoweit von Dritter Seite in Anspruch genommen werden, hat der Besteller uns Regressansprüche schadlos zu stellen

 

12. Gerichtsstan

a) Ausschließlicher Gerichtsstand beider Parteien für alle Ansprüche, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir bleiben jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Besteller auch vor dem Gericht geltend zu machen, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Wohnsitz, der Sitz oder Vermögen des Bestellers befindet.

b) Vertragliche Beziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

c) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so werden hierdurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen und juristischen Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

 

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